GESETZLICHE GRUNDLAGEN

Die Pflicht zur Durchführung von betrieblichen Brandschutzunterweisungen ergibt sich aus vielen Gesetzen und Verordnungen sowie Regelungen der Versicherungen und Berufsgenossenschaften. Nachstehend ein Auszug aus ausgewählten Richtlinien. Die Auflistung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.